Winterdienst Rendsburg - Wer ist für das Schneeräumen verantwortlich?
Lesedauer: ca. 4-6 Minuten
Schnee klingt zunächst harmlos. Doch wenn morgens die Gehwege spiegelglatt sind und niemand geräumt hat, kann das schnell teuer werden. Wer haftet bei einem Sturz? Wer muss eigentlich räumen? Und ab wann lohnt sich ein professioneller Winterdienst? Diese Fragen stellen sich jedes Jahr aufs Neue, sobald die Temperaturen sinken.
Räum- und Streupflicht: Was das Gesetz in Schleswig-Holstein vorschreibt
Die Räum- und Streupflicht ist in Deutschland nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern liegt bei den einzelnen Kommunen. In Rendsburg und den umliegenden Gemeinden gilt grundsätzlich: Eigentümer eines Grundstücks sind dafür verantwortlich, dass die angrenzenden Gehwege von Schnee und Eis befreit werden. Das bedeutet, bei Schneefall und Glätte müssen die Wege geräumt und mit abstumpfenden Mitteln wie Sand oder Splitt gestreut sein.
Die Räumpflicht beginnt in der Regel morgens zwischen 7 und 8 Uhr und endet abends gegen 20 Uhr. Wer diese Pflicht vernachlässigt und jemand kommt zu Sturz, riskiert eine Haftung für Schäden und Behandlungskosten. Das ist kein Kavaliersdelikt.
Eigentümer oder Mieter: Wer ist wirklich zuständig?
Hier herrscht oft Verwirrung. Grundsätzlich liegt die Verantwortung beim Eigentümer. Allerdings kann diese Pflicht per Mietvertrag auf den Mieter übertragen werden. Voraussetzung: Die Übertragung muss klar und eindeutig im Vertrag geregelt sein. Eine pauschale Formulierung reicht oft nicht aus.
Was gilt, wenn mehrere Parteien in einem Gebäude wohnen?
Bei Mehrfamilienhäusern wird die Räumpflicht häufig auf alle Mieter aufgeteilt, zum Beispiel im Wechsel. Oder sie wird komplett an eine externe Firma übergeben. Hausverwaltungen in Kiel und Rendsburg setzen dabei zunehmend auf professionelle Dienstleister, die die Pflicht zuverlässig und dokumentiert übernehmen. Das schützt alle Beteiligten im Schadensfall.
Wann greift die Haftung auch bei übertragener Pflicht?
Auch wenn der Mieter vertraglich zum Räumen verpflichtet ist, bleibt der Eigentümer in einer Kontrollpflicht. Wer also merkt, dass die Wege regelmäßig nicht geräumt werden, und trotzdem nichts unternimmt, kann ebenfalls haftbar gemacht werden. Eigentümer sollten das im Blick behalten, besonders bei älteren oder kranken Mietern.
Wann ein professioneller Winterdienst die bessere Wahl ist
Gerade für Gewerbetreibende, Hausverwaltungen und ältere Eigentümer ist ein externer Winterdienst oft die praktischste Lösung. Wir von AVAR übernehmen die Schneeräumung und den Streudienst für private und gewerbliche Objekte in Rendsburg, Kiel, Kronshagen, Eckernförde und Umgebung. Dabei wird jeder Einsatz dokumentiert, was im Haftungsfall wichtig sein kann.
Neben dem Winterdienst kümmern wir uns ganzjährig um Außenbereiche, etwa durch Pflasterarbeiten und Gartenpflege, damit Wege und Zufahrten in jedem Zustand sicher nutzbar bleiben.
Fazit: Räumpflicht kennen und richtig handeln
Wer in Rendsburg oder dem Umland eine Immobilie besitzt oder verwaltet, sollte die Verkehrssicherungspflicht ernst nehmen. Unwissenheit schützt im Schadensfall nicht vor Haftung. Eine klare vertragliche Regelung zwischen Eigentümer und Mieter, kombiniert mit einem verlässlichen Winterdienst, ist die sicherste Lösung.
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