Allgemeine Geschäfts-bedingungen (AGB) der Firma AVAR

1.⁠ ⁠Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Firma AVAR, Aalborgring 4, 24109 Kiel (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

 2.⁠ ⁠Leistungen
Der Auftragnehmer bietet umfassende Leistungen im Handwerksbereich an, insbesondere im Bereich der Sanierung und Renovierung von Wohnungen und Gebäuden (z. B. Komplettsanierungen, Innenausbauarbeiten, vorbereitende und abschließende Arbeiten verschiedener Gewerke) sowie Reinigungsdienstleistungen (z. B. Fensterreinigung, Unterhaltsreinigung).
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

 3.⁠ ⁠Angebot und Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung oder durch Beginn der Ausführung der Leistung zustande.

 4.⁠ ⁠Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

Nach Annahme eines Angebots ist der Auftragnehmer berechtigt, Abschlagsrechnungen zu stellen, insbesondere zur Deckung von Materialkosten, Vorleistungen und laufendem Aufwand.

Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.

 5.⁠ ⁠Ausführung der Leistungen
Die Ausführung erfolgt nach dem aktuellen Stand der Technik und unter Einhaltung geltender Normen.
Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen.

 6.⁠ ⁠Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Arbeitsbereiche frei zugänglich sind und alle notwendigen Voraussetzungen für die Leistungserbringung erfüllt sind.
Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

 7.⁠ ⁠Abnahme
Nach Fertigstellung der Arbeiten ist der Auftraggeber zur unverzüglichen Abnahme verpflichtet.

Die Abnahme hat grundsätzlich innerhalb von 24 Stunden zu erfolgen, insbesondere wenn nachfolgende Gewerke die Baustelle betreten oder die Arbeiten überdeckt werden.

Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Abnahme oder wird die Leistung genutzt bzw. durch Dritte weiterbearbeitet, gilt diese als abgenommen.

 8.⁠ ⁠Mängelanzeige
Offensichtliche Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Leistungserbringung schriftlich anzuzeigen.
Später gemeldete offensichtliche Mängel können von der Gewährleistung ausgeschlossen sein, soweit gesetzlich zulässig.

 9.⁠ ⁠Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.

10.⁠ ⁠Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt.

11.⁠ ⁠Kündigung und Entschädigung
Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

Im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen, sofern durch die Auftragsannahme andere Aufträge abgelehnt wurden und dadurch ein wirtschaftlicher Schaden entsteht.

Bereits erbrachte Leistungen sowie angefallene Kosten (insbesondere Materialbeschaffung, Planung und Arbeitszeit) sind in jedem Fall zu vergüten.

12.⁠ ⁠Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet.
Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung auf der Website einsehbar.

13.⁠ ⁠Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Kiel.

14.⁠ ⁠Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Stand: April 2026